Ausbildungsplatz für 2024 zum Schornsteinfeger (w/m/d) frei

Bewerben Sie sich jetzt

Das Schornsteinfeger-Handwerk seit Jahrhunderten
Bestandteil eines jeden Stadt- und Landbildes!

Heizungs-Check

Mit der Durchführung des Heizungs-/Brennwert-Checks werden Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung Ihrer Heizungs-/Brennwertanlage sichtbar gemacht. Nach der Prüfung erstellen wir ein Ergebnisprotokoll in dem die einzelnen Maßnahmen mit Prioritäten dargestellt werden.

Reinigung & Überprüfung

Bei der Durchführung der Reinigung/Überprüfung des Schornsteins/Verbindungsstücks oder der Abgasanlage werden die abgelagerten Rückstände der Verbrennung (Ruß) mittels Kehrbesen entfernt. Bei der Ausführung der Reinigung/Überprüfung wird auch der freie Querschnitt der Abgasanlage geprüft.

Energieausweis

Sie möchten Ihre Liegenschaft verkaufen oder vermieten und benötigen einen verbrauchsorientierten Energieausweis? Herr Poesche ist geprüfter Gebäudeenergieberater im Handwerk und erstellt verbrauchsorientierte Energieausweise. Fordern Sie unser Angebot an!

Zertifikate

Die Firma Alexander Poesche ist ein CO2 neutraler Schornsteinfegerbetrieb.

Umweltallianz Sachsen

Im Rahmen einer freiwilligen Umweltleistung wurde die Firma Alexander Poesche ausgezeichnet und zertifiziert gemäß DIN EN ISO 14001.

Gas-Hausschau

Mit der jährlichen Überprüfung der Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit Ihrer Gasleitung ab Schnittstelle Gasübergabe sorgen Sie für einen sicheren Gebrauch Ihrer Gasanlage. Gefahrenstellen können bei einer regelmäßigen Überprüfung sichtbar gemacht werden. Nach Abschluss der Gashausschau erhalten Sie ein Prüfprotokoll.

In Fachbereich Gashausschau wurde Herr Poesche und seine Mitarbeiter/in geschult und können dadurch Unstimmigkeiten feststellen.

Abgasmessung

Die Abgasmessung durch den Schornsteinfeger an Ihrer Feuerungsanlage, die mit Öl-, Gas- bzw. Festbrennstoff befeuert wird, gibt Aufschluss über den wirtschaftlichen und sicheren Betrieb der Anlage. Hierbei wird festgestellt, ob Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt ist. Durch eine ökonomisch laufende Heizungsanlage spart der Eigentümer Brennstoff und schont Umwelt und Ressourcen.

4-Pa-Messung

Sie betreiben eine raumluftabhängige Feuerstätte, z. B. Kaminofen im Wohnzimmer und zusätzlich eine Lüftungs- bzw. Ablufteinrichtung (z. B. Dunstabzugsanlage nach außen in der Küche)?

Das gleichzeitige Betreiben beider Anlagen kann gefährlichen Unterdruck (Abgasrückstau) in den Aufstellraum der Feuerstätte entstehen und zu einer Rauchgas- bzw. Kohlenmonoxidvergiftung führen. Es muss geprüft werden, ob die Feuerstätte sicher betrieben werden kann. Mittels 4-Pa-Messung kann der messtechnische Nachweis des sicheren Betriebes der Feuerstätte erbracht werden.

Rauchwarnmelder

Schon bei geringer Rauchentwicklung durch einen Brand löst der Rauchwarnmelder Alarm aus. Bei einem Brand zählt jede Minute, um sich und andere in Sicherheit zu bringen. Ein Feuer im Wohnbereich breitet sich mit hoher Geschwindigkeit aus, was allgemein unterschätzt wird. Je früher Sie alarmiert sind desto schneller kann die Rettung erfolgen.

Wo sollen Rauchwarnmelder installiert werden? Bei der optimalen Anbringung von Rauchwarnmeldern stehen wir Ihnen ebenso gerne zur Verfügung wie bei der jährlichen Überprüfung der Rauchwarnmelder. Herr Poesche und seine Mitarbeiter/in haben sich dafür als Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 prüfen lassen.

Austauschpflicht

Sie betreiben eine Einzelraumfeuerstätte, bei der die neu einzuhaltenden Grenzwerte nach Erster Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) nicht nachgewiesen werden kann?

Wir können an dieser Feuerstätte eine Messung nach VDI-4207 Blatt 2 durchführen, da wir Emissionsprüfstelle nach VDI 4208 Blatt 1 sind. Bei positivem Ergebnis ist dies der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte. Das bedeutet für Sie, dass Austausch oder Nachrüstung der Feuerstätte nicht notwendig ist.

Planerische Unterlagen

Sie ändern oder errichten eine Feuerungsanlage und benötigen für die Beantragung nach sächsischer Bauordnung (SächsBO) planerische Unterlagen für den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger?

  • Funktionsnachweis für die Abgasanlage nach EN 13384
  • Verbrennungsluftnachweis nach sächsischer Feuerungsverordnung (SächsFeuVO) in Verbindung mit technischer Regel Gas-Installation (DVGW-TRGI)
  • Nachweis der Ableitbedingungen nach Erster Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) und
  • Nachweis gemäß § 14 der Erster Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV)

Reinigung und Einmessung von Lüftungsanlagen

Kontakt

Haben Sie Fragen? Rufen Sie an unter 03521 / 73 12 05
oder schreiben Sie uns eine Nachricht per Formular: